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erste gesicherte urkundliche Erwähnung von 1137 (1140)

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“Er übergab seinen Brüdern in seinem eigenen Orden Hamborn, das er als besonderes Geschenk von seiner Mutter bekommen hatte und das er als Erbteil von seinem Bruder Hugo erhalten hatte mit der Einwilligung des Hugo selbst (dem die Erbschaft am gerechtesten zugekommen wäre). Er kam zuerst nach Ballhorn ins Gericht mit seinem Bruder und Erben Hugo, (wo) unter dem Vorsitz des Anwaltes Wittekind die Erbschaft, wie wir gesagt haben, für die Adligen, die Freien und die Bediensteten und das ganze Volk beansprucht worden ist. Von vielen dieser Leute sind die Namen zur Bestätigung der Echtheit des Verfahrens hinzugeschrieben worden: Thietmar, Ber..., Thietmar, Heriman, Bernhart, (dieses alles Freie) Uffo, Cono, Adelbracht, Liudol..., ..., Waldgoth, diese waren Bedienstete mit vielen anderen. Sich auf diese Einwilligung stützend hat der Dekan das oben erwähnten Gut den Brüdern übergeben und er bat darum, daß dieses mit dem Bischofsbann und einem heiligen Eide bekräftigt wird. Das wurde getan vom ehrwürdigen Herrn Bernward der Paderborner Kirche. Der Dekan stieß auf Dankbarkeit bei den Brüdern wegen dieses Geschenkes und übergab eine Fläche bei dem oben erwähnten Gut im selben Bauerhof gelegen, nämlich in Hamborn, das er von den Brüdern übernommen hatte, einem Freund namens Konrad ... damit er das Gut den einzelnen zur Pflege übergebe ... und die Einträge von beiden Höfen ... das Brot der Brüder ...”

Die Urkunde ist verbrannt, weshalb nicht alles leserlich ist, vor allem nicht der Name des edlen Schenkers.
Die Urkunde ist enthalten im Westfälischen Urkundenbuch, Band IV

Der ehrwürdige Herr Bernward der Paderborner Kirche, der die Schenkung mit dem Bischofsbann und einem heiligen Eide bekräftigt hat, wird kein anderer gewesen sein, als der Bischof zu Paderborn, Bernhard I, Bischof zwischen 1127 und 1160. Er ist auch Gründer des Klosters Hardehausen.

Interessant ist die Tatsache, dass bereits in dieser Urkunde von zwei Höfen die Rede ist. Aus der Schenkung wurde im Kirchenbesitz die Obödienz Hamborn, eine Art kirchliches Sondervermögen, dass von einem Mitglied des Domkapitels verwaltet wurde.
Rund einhundert Jahre später befand sich Hamborn allerdings nicht mehr im Kirchenbesitz. Laut einer Urkunde von 1243 schlichtet der Paderborner Domdechant Rabodo in diesem Jahr mit anderen Schiedsrichtern einen Streit zwischen dem Bischof Bernhard IV. und dem Dompropst Heinrich und zwischen diesem und dem Propste von Busdorf. Darin wird auch bestimmt, dass der Magister Johannes aus Silinghosen (ein wüstgefallener Ort südlich von Benhausen), in dessen Besitz sich die Obödienz in Hamborn befindet, diese an den Dompropst Heinrich zurückgeben muss. (Nos igitur arbitrio sic vallato pronunciamus, quod dominus H(enricus) maior prepositus (domino) nostro episcopo (secundum nostram) satisfaciet ordinationem et de mandato nostro dicti prepositus et magister Johannes cum S(imone) preposito se ad pacis oseulum receperunt … Et quicunque contra Johannem de Silinghosen, qui hactenus eorundem bonorum exstitit possessor...) Die Kirche hat also ihren ihr vor einhundert Jahren geschenkten Besitz wieder zurückerhalten. Der Besitzwechsel scheint also unsauber gewesen zu sein, was in der damaligen Zeit gelegentlich vorkam. Bewohner werden bei der Streitschlichtung nicht erwähnt, was aber auch nicht heißen muss, dass es sie nicht gab.
Zur Obödienz Hamborn gehörten im späten Mittelalter vor allem das Lange Holz, das Breite Holz sowie ein Hof mit entsprechendem Landbesitz, der von den Hamborner Bauern bewirtschaftet wurde.
1270/72 taucht in der Stadt Lemgo in Urkunden ein Consul Gerwin de Hombornen auf, der bei Streitschlichtungen beteiligt ist. Es kann dies als Hinweis gelten, dass in der Generation zuvor in Hamborn noch Menschen gelebt haben (also Gerwins Eltern).

 

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